Alkohol …

Klick!

… nicht während der Arbeit­szeit! Außer an Feierta­gen, aber da ist ja ohne­hin frei. Es sei denn, man (oder frau) ist Schaffn­er oder Schaffner­in (oder Ret­tungswa­gen­fahrer oder Ret­tungswa­gen­fahrerin) und darüber hin­aus gew­erkschaftlich für die Feiertagsar­beit legit­imiert (oder Alle­in­ste­hen­der oder Alle­in­ste­hende und somit frei von fast allen famil­iären Verpflich­tun­gen). Ein Satz mit her­rlich vie­len Klam­mern. Kann man sich Hitze eigentlich schönsaufen?

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